Bitte vorab prüfen
Ist ein Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig?
Das Gebäudeenergiegesetz lässt den Verbrauchsausweis nicht für jedes Haus zu. Zulässig ist er, wenn einer dieser Punkte zutrifft:
- Das Wohngebäude hat fünf oder mehr Wohnungen – unabhängig vom Baujahr.
- Das Wohngebäude hat weniger als fünf Wohnungen und der Bauantrag wurde ab dem 1. November 1977 gestellt.
- Das Wohngebäude hat weniger als fünf Wohnungen und einen älteren Bauantrag, wurde aber später so saniert, dass es das Wärmeschutzniveau der Verordnung von 1977 erreicht (Nachweis erforderlich).
- Es handelt sich um ein Nichtwohngebäude.
Zusätzlich brauche ich lückenlose Verbrauchsdaten über drei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume (in der Regel 36 Monate); die jüngste Abrechnung darf nicht älter als 18 Monate sein.
Trifft nichts davon zu, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Den erstelle ich Ihnen ebenfalls (ab 450 €) – bitte nutzen Sie dafür das Kontaktformular. Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Unsicher? Bitte nicht raten. Rufen Sie kurz an: 0160 966 522 55. Das ist in zwei Minuten geklärt und erspart Ihnen einen Ausweis, der am Ende nicht verwendet werden darf.
Sie können Ihren Energieausweis hier direkt online beantragen. Das Formular führt Sie durch alle Angaben, die ich für die Erstellung brauche – und prüft gleich zu Beginn, welche Ausweisart für Ihr Gebäude überhaupt zulässig ist.
Verbrauchsausweis
Basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Günstiger und schneller, aber nur für bestimmte Gebäude zulässig. Welche das sind, klärt die erste Frage im Formular.
Voraussetzung für den Verbrauchsausweis: fünf oder mehr Wohnungen, oder Bauantrag ab dem 1. November 1977, oder später auf das Wärmeschutzniveau 1977 saniert (Nachweis), oder Nichtwohngebäude – dazu lückenlose Verbrauchsdaten über drei Abrechnungszeiträume, jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate alt. Sonst ist ein Bedarfsausweis nötig (ab 450 €, über das Kontaktformular). Im Zweifel bitte anrufen: 0160 966 522 55.
Bedarfsausweis
Wird rechnerisch aus den Gebäudedaten erstellt und ist unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Für ältere, unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten ist er vorgeschrieben. Das Formular dafür wird gerade eingerichtet – bis dahin erreichen Sie mich direkt unter kontakt@endeg.de oder telefonisch unter 09907 9749984.
Lieber auf Papier?
Die Erfassungsbögen gibt es auch als PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen. Schreiben Sie mir kurz, dann schicke ich sie Ihnen zu.
Was mit Ihren Unterlagen passiert
Ihre Angaben und hochgeladenen Dateien werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Sobald ich die Unterlagen in meine Projektablage übernommen habe, werden sie vom Server gelöscht – spätestens jedoch nach 30 Tagen automatisch. Näheres in der Datenschutzerklärung.
