Häufige Fragen

Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden – kurz und ohne Umweg beantwortet. Steht Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie an: 0160 966 522 55.

Energieausweis

Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

Ein Verbrauchsausweis genügt bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sowie bei kleineren Gebäuden, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die seither auf diesen Standard gebracht worden sind. Für alle übrigen Gebäude schreibt das Gebäudeenergiegesetz den Bedarfsausweis vor. Unabhängig davon dürfen Sie den Bedarfsausweis immer wählen – er bewertet das Gebäude selbst und nicht das Heizverhalten der Bewohner und ist deshalb im Verkaufsgespräch das belastbarere Dokument.

Was kostet ein Energieausweis und wie lange dauert er?

Ein Verbrauchsausweis kostet bei mir 110 Euro und ist in der Regel ein bis zwei Werktage nach vollständigen Unterlagen fertig; Sie können ihn direkt online beantragen. Ein Bedarfsausweis für ein Ein- oder Zweifamilienhaus beginnt bei 450 Euro und braucht etwa eine Woche nach dem Vor-Ort-Termin, weil dafür jedes Bauteil erfasst und gerechnet wird. Alle Preise stehen auf der Seite Preise.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach muss für Verkauf oder Vermietung ein neuer erstellt werden. Wird das Gebäude zwischenzeitlich wesentlich verändert oder erweitert, kann schon früher ein neuer Ausweis nötig werden.

Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich selbst im Haus wohne?

Nein. Die Pflicht entsteht erst bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Ausgenommen sind außerdem Baudenkmäler sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Für einen Förderantrag brauchen Sie ebenfalls keinen Energieausweis – dort gelten eigene Nachweise.

Was passiert, wenn beim Verkauf kein Energieausweis vorliegt?

Das Gebäudeenergiegesetz wertet das als Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldrahmen reicht bis 10.000 Euro. Der Ausweis muss bereits in der Immobilienanzeige mit seinen Pflichtangaben auftauchen, spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer beim Vertragsschluss übergeben werden. In der Praxis fällt das Fehlen meist dem Makler oder dem Notar auf – und kostet dann Zeit, die niemand hat.

Förderung

Wie hoch ist die Förderung für eine Energieberatung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten weitere 250 Euro, wenn das Ergebnis in der Eigentümerversammlung vorgestellt wird. Den Antrag stelle ich, der Zuschuss wird mit meiner Rechnung verrechnet.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Er zeigt in Maßnahmenpaketen, in welcher Reihenfolge Ihr Haus saniert werden sollte, was jeder Schritt ungefähr kostet, was er einspart und wie die Schritte bauphysikalisch zusammenpassen. Der zweite Nutzen ist finanziell: Wer eine Maßnahme aus dem Fahrplan umsetzt, erhält fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung, und die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich – bei der ersten Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro.

Stimmt es, dass sich der iSFP-Bonus 2026 geändert hat?

Ja. Seit dem 21. Juli 2026 greift der Bonus erst ab einer förderfähigen Investition von 30.000 Euro – und nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Für eine einzelne kleine Maßnahme lohnt der Fahrplan deshalb nicht mehr automatisch. Für größere Vorhaben – Fenster und Fassade, Dach und Heizung – und für alle, die in Schritten sanieren, bleibt er klar im Plus, vor allem wegen der verdoppelten Höchstkosten. Ob er sich in Ihrem Fall rechnet, sage ich im Erstgespräch, bevor Sie beauftragen.

Wie viel Förderung gibt es für Dämmung und Fenster?

Die Grundförderung für Effizienzmaßnahmen beträgt 15 Prozent, mit Sanierungsfahrplan bis zu 20 Prozent auf den Anteil oberhalb von 30.000 Euro. Förderfähig sind 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten – mit Sanierungsfahrplan jeweils das Doppelte.

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Seit dem 21. Juli 2026 gilt: 30 Prozent Grundförderung, dazu ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent für den Austausch einer alten Heizung, der halbjährlich um vier Prozentpunkte sinkt, sowie ein nach Haushaltseinkommen gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent. Insgesamt sind bis zu 80 Prozent möglich; förderfähig sind 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Weil der Klimabonus planmäßig weiter sinkt, entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung über mehrere tausend Euro.

Muss der Antrag vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt werden?

Ja, und das ist der Fehler, der am meisten Geld kostet. Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag verbindlich erteilt wird. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, also mit der Klausel, dass er nur bei Bewilligung wirksam wird. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts – rückwirkend geht nichts.

Heizung und Wärmepumpe

Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?

Häufiger als gedacht. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, mit der das Haus an kalten Tagen warm wird. Liegt sie bei 55 Grad oder darunter, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Das lässt sich mit einer raumweisen Heizlastberechnung ermitteln – und oft auch ohne große Sanierung erreichen, etwa durch größere Heizkörper in zwei, drei Räumen. Die Alternative, ein Heizungsbauer schätzt anhand der Wohnfläche, führt regelmäßig zu einer zu großen und damit teuren Anlage.

Warum brauche ich eine Heizlastberechnung?

Sie beziffert, wie viel Wärme jeder einzelne Raum am kältesten Tag braucht. Daraus ergibt sich die richtige Größe der Wärmeerzeugung, die nötige Heizfläche je Raum und die Einstellung der Anlage. Ohne sie wird geschätzt – und in der Praxis fast immer zu groß dimensioniert, was Anschaffung und Betrieb dauerhaft verteuert. Bei der Heizungsförderung ist die raumweise Heizlast außerdem Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich. Mehr dazu unter Heizlastberechnung.

Was ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B?

Das genaue Verfahren: Grundlage ist die raumweise Heizlast, nicht eine überschlägige Schätzung. Jeder Heizkörper bekommt den Volumenstrom, den sein Raum tatsächlich braucht; Vorlauftemperatur und Pumpenleistung werden entsprechend eingestellt. Verfahren B ist bei der Förderung des Heizungstauschs vorgeschrieben und der Grund, warum entfernte Räume nach dem Abgleich endlich warm werden, ohne dass die ganze Anlage höher fährt.

Bauphysik und Raumklima

Was bringt eine Blower-Door-Messung?

Sie zeigt, wie viel Luft unkontrolliert durch die Gebäudehülle strömt, und – in Verbindung mit Thermografie oder Strömungsprüfung – an welchen Stellen. Das ist doppelt wichtig: Undichtigkeiten kosten Wärme, und feuchte Raumluft, die in die Konstruktion strömt, verursacht dort Schäden. Bei Förderungen und im Neubau ist die Messung häufig ohnehin vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie, solange die Bauteile noch offen sind – dann lässt sich am selben Tag nachbessern.

Muss ich nach einer Sanierung anders lüften?

Ja. Neue Fenster und gedämmte Fassaden machen ein Haus dicht; die Feuchte, die früher durch Ritzen entwich, bleibt drin. Deshalb schreibt die DIN 1946-6 bei größeren Maßnahmen ein Lüftungskonzept vor: Es prüft rechnerisch, ob der Feuchteschutz ohne Zutun der Bewohner sichergestellt ist, und benennt andernfalls die nötigen Maßnahmen. Das muss keine Anlage sein – oft genügen einzelne Außenluftdurchlässe.

Ist eine Innendämmung gefährlich?

Sie ist anspruchsvoll, nicht gefährlich. Weil die Wand hinter der Dämmung kälter wird, muss der Aufbau rechnerisch nachgewiesen und an den Anschlüssen sauber ausgeführt werden, besonders an einbindenden Decken und Innenwänden. Mit einem geprüften Aufbau und kapillaraktiven Materialien funktioniert Innendämmung dauerhaft – ohne Nachweis wird sie zum Schadensfall. Wo eine Außendämmung nicht geht, etwa bei erhaltenswerten Fassaden, ist sie oft der einzige Weg.

Was ist Schimmel und was ist ein Baumangel?

Schimmel ist die Folge, nicht die Ursache. Dahinter steht fast immer eine Kombination aus zu geringer Oberflächentemperatur, zu hoher Raumluftfeuchte und zu wenig Luftwechsel. Welcher Anteil überwiegt, lässt sich messen: Oberflächentemperaturen, Luftfeuchte über die Zeit, Wärmebrücken in der Thermografie. Erst danach lässt sich sagen, ob gedämmt, gelüftet oder gebaut werden muss – und wer dafür aufkommt.

Zusammenarbeit

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Vor-Ort-Termine liegen in der Regel zwei bis drei Wochen in der Zukunft. Hängt ein Notartermin daran, sagen Sie es im Erstgespräch – Verbrauchsausweise gehen ohne Vor-Ort-Termin und sind in ein bis zwei Werktagen fertig.

Arbeiten Sie auch außerhalb Niederbayerns?

Vor Ort bin ich in den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau und Rottal-Inn unterwegs. Alles, was keine Gebäudeaufnahme braucht – Förderberatung, Antragstellung, Verbrauchsausweis, Zweitmeinung zu einem Angebot – mache ich bundesweit online.

Sind Sie unabhängig?

Ja. Ich verkaufe keine Heiztechnik und keine Dämmstoffe und erhalte keine Provisionen von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Der Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes ist zudem an Unabhängigkeitsauflagen und regelmäßige Fortbildung gebunden.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Zwanzig bis dreißig Minuten am Telefon oder per Video, danach wissen Sie, welche Leistung Sie brauchen, was sie kostet und welche Förderung dafür infrage kommt. Ein Angebot bekommen Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

Alle Angaben zu Fördersätzen und Fristen: Stand September 2026. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind die Richtlinien von BAFA und KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung.