Fördermittel sind kein Selbstläufer. Sie sind an Fristen gebunden, an technische Mindestanforderungen und an Nachweise, die in der richtigen Reihenfolge eingereicht werden müssen. Ein Fehler an der falschen Stelle kostet den gesamten Zuschuss.

Ich übernehme diesen Teil vollständig: von der Prüfung, welches Programm für Ihr Vorhaben passt, über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten.
Förderung beginnt vor der Beauftragung
Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein. Wer den Handwerker beauftragt und danach den Zuschuss beantragt, bekommt nichts. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg – melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben.
Welche Programme in Frage kommen
BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle und Anlagentechnik
Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung: 15 Prozent Grundförderung. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, kommen fünf Prozentpunkte dazu – seit Juli 2026 erst ab 30.000 Euro förderfähiger Investition und nur auf den Betrag darüber.
Die förderfähigen Höchstkosten sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste, 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Beträge jeweils.
Heizungsförderung
Der Austausch einer fossilen Heizung gegen Wärmepumpe, Pellet- oder Biomasseheizung läuft über ein eigenes Programm der KfW mit deutlich höheren Sätzen und mehreren Boni. Welche davon Sie bekommen, hängt vom Alter der Anlage, vom Einkommen und vom Zeitpunkt ab – das rechne ich Ihnen im Einzelfall durch.
Fachplanung und Baubegleitung
Meine Begleitung während der Umsetzung wird selbst gefördert: 50 Prozent, bis zu 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Mehr dazu auf der Seite Baubegleitung.
Ablauf
- Erstgespräch: Wir klären, was geplant ist und welches Programm passt.
- Technische Prüfung: Erfüllt die geplante Maßnahme die Mindestanforderungen? Falls nicht, sage ich Ihnen, was geändert werden muss.
- Antrag: Ich stelle ihn über meine Zulassung als Energieeffizienz-Experte, bevor Sie beauftragen.
- Umsetzung: Sie lassen bauen, ich bin bei Rückfragen erreichbar.
- Verwendungsnachweis: Nach Abschluss bestätige ich die fachgerechte Ausführung, die Auszahlung wird ausgelöst.
Stand September 2026. Die Programme werden laufend angepasst – die Zahlen prüfe ich vor jedem Antrag neu.
Förderung für Ihr Vorhaben prüfen lassen?
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder online. Telefon 09907 9749984 · kontakt@endeg.de
